01.03.2015 / © Heinrich Stauffacher / Polit-/Kultur-Observatorium Sool - Schweiz / www.neo-kultur.ch
“Bürger-Justiz” entwickelt sich aus dem angeborenen Recht und der natürlichen
Pflicht jedes Menschen, sich selbst zu verteidigen (’Lebenserhaltungs-Trieb’), und
zwar unmittelbar bei Angriffen jeder Art. Das bedeutet Wahrung des Gegenseitig-
keits-Prinzips (”urgesetzliches Gegenrecht”) durch direkte, reflektive Verteidi-
gung (mit allen Mitteln und Möglichkeiten der eigenen Person) - ausgehend von
der einfachen, urtümlichen Körpersprache (Ur-Form), bis hin zur “Gegenwehr mit
adäquaten Mitteln” (zur ‘Handlungsvereitelung’).
Bürger-Justiz meint somit nicht die politisch institutionalisierte “Rechtsprechung”
(Justiz), sondern das Rechtsempfinden jedes ordentlich kultivierten, das heisst,
wohlerzogenen Menschen. Dieses geht aus der “Trilogie zur Weisheit” hervor, bzw.
aus dem “Satz der Weisheit” (s. Startseite).
Die Bürger-Justiz steht von Naturgesetzes wegen über der “Polit-Justiz”! So
sind es also die freien Menschen, welche Polit-Systeme absetzen können - bzw.
solche gar nicht anerkennen müssen. Absolute Voraussetzung dabei ist allerdings,
dass sie selber stets korrekt und konsequent auf der Grundlage der (übergeord-
neten) Ur-Gesetze handeln (genau das tun Politiker in parteiischen Regimes eben
nicht, das geht aus dem Vergleich ihres Handelns mit dem Sinn vom “Satz der
Weisheit“ hervor).
„Politik machen“ kann zwar nicht generell verboten werden
… unbestritten kann aber Jeder Jedem verbieten, persönlich
davon betroffen, bzw. benachteiligt u. geschädigt zu werden!
“Das erste Bürgergerichts-Urteil ist das o.e. Politik-Verbots-Recht” ...!
Von Politik und partreiischen Politikern befreite Gesellschaften - wo es auch keine
politischen Staatsgrenzen mehr gibt - müssen jedem Mitglied ein Stück fruchtbare
Erde zuteilen, von dem es unabhängig leben kann! Das heisst, jeder Mensch muss
aus seinem Stück Land (Revier) ein Grundeinkommen beziehen, bzw. erwirtschaf-
ten können, um seine Existenz nachhaltig zu sichern. Jeder muss also grundsätz-
lich selbständig wirtschaften können, ohne von jemand anderem abhängig zu sein.
So zeigt sich schliesslich die Verteilung der Menschen über die Erde “wie die der
Bäume in einem ordentlich entwickelten Wald” (’Normalverteilung).
Die naturgesetzliche Grundlage dazu ist durch die unbestreitbare Tatsache gege-
ben, dass alles Leben aus der Erde kommt - also gehört zu jedem Lebewesen un-
trennbar eine universelle Energiequelle (physikalische und physiologische Energie).
Das heisst, wer mehr Grund und Boden für sich rekalmiert, als ihm von Naturgeset-
zes wegen anteilig zusteht, der macht sich im Sinne des Urgesetzes strafbar -
wegen Entzug oder Vorenthaltens der direkten, persönlichen Lebensgrundlagen
(”Satz der Weisheit”)! Diese sind Teile des “Grundeinkommens”, indem sie quasi
das naturgegebene ‘Anlage-Kapital’ darstellen, mit dem - und “mit seiner Hände
direkter Arbeit” - jeder existieren kann (”persönliches Betriebs-Kapital”). D.h.,
jeder ist von Natur aus grundsätzlich für selbständiges Haushalten und Wirtschaf-
ten geschaffen (keiner ist dauerhaft auf Hilfe Dritter angewiesen). Während die
Menschen in Gesellschaft dies erst lernen müssen, ist es bei allen andern Geschöp-
fen eine Selbstverständlichkeit (das müsste die Menschen eigentlich beschämen).
Ein existenzsicherndes ‘Grundeinkommen’ ist also das absolute Grundrecht, das
zum Lebens- und Daseinsrecht aller Lebewesen zählt. Es muss aber von jedem sel-
ber erarbeitet, also aus der Erde gewonnen werden! Dies bedingt, dass jeder sei-
nen ‘Acker’ selber bewirtschaftet (”kann, darf und muss”) - und dass deshalb je-
dem Menschen ausreichend Grund und Boden zugeteilt sein muss. Im “Biogenia-
len Daseins-, Gesellschafts- & Wirtschafts-System” ist demzufolge nie jemand
je arbeitslos, noch braucht jemand irgendwelche ‘Sozialhilfe’ (und wenn schon,
dann nur von Seite der nächsten Angehörigen aus seiner “Erbengemeinschaft”,
resp. seinem ‘Sozial-Kreis’ ...).
Die einzelnen Volks-Gemeinschaften rund um den Globus müssen den Politsystem-
Betreibern “auf ihrem Grund und Boden” die “Betriebsbewilligung” entziehen -
und ihr Dasein selber ordnen, und unpolitisch regeln - dann verschwinden die
Politokratien von selbst (”Wirtschaft geht ohne Politik, Politik jedoch nicht ohne
Wirtschaft”). Also ist Politik nur Ballast und Hemmnis in der Wirtschaft - sich
davon zu befreien macht das Leben nicht nur viel kostengünstiger, sondern das
ganze Dasein entschieden friedlicher ...!
Integre Gesellschafts-Systeme funktionieren frei von parteiischer Politik!
Volkvertretern muss künftig verboten sein, Politik zu machen, resp. parteiische
Politik zu betreiben. Ihre Aufgabe ist es, ein neues Gesellschafts-System von
Grund auf zu entwickeln und zu betreiben, das die Individual-Wirtschaft bein-
haltet. Das heisst, sie haben allein die Wirtschafts-Subjekte (ihre Wähler und
das ganze Volk) gleichmässig zu fördern – jedoch nicht Wirtschafts-Objekte
(kommerzielle Unternehmen, Vereine und Institutionen, usw.)! ‘Die Wirtschaft’
darf keine politische Angelegenheit sein – sie ist eine urgesetzliche, existen-
zielle Daseins-/Gesellschafts-Angelegenheit!
Um die bestehenden Polit-Regimes von innen heraus aufzulösen, soll keine ge-
waltsame Revolution, sondern eine sanfte Innovation das probate Mittel sein
(”Daseins-Kultur Innovation”). Hier sind die unwiederlegbaren, unbestreitba-
ren Argumente geboten, die quasi selbst als “Bürger-Lobby” fungieren können
- stellvertretend für den ‘Naturgesetzgeber’. Diese Bürger-Lobby ist denn auch
ausschliesslich legitimiert, die grundlegenden Interessen aller Menschen wahr-
zunehmen (das ist absolut demokratisch, weil sie für jeden gelten)! Und diese
rechtfertigen es, “Biogeniale Daseins-, Gesellschafts- und Wirtschafts-Regi-
mes” global einzuführen (als ‘Bürger-Justiz’ sind nur Menschen legitimiert, die
unparteiisch denken und unpolitisch handeln (”Satz der Weisheit”)!
Dazu sagt das Gegenseitigkeits-Prinzip (Gegenrechts-Gesetz):
Ein Täter handelt sich mit seiner Tat das Urteil darüber gleich selber ein (”Gott
straft sofort” / “Action = Reaction”). Im schlimmsten Fall (’Mord’), verurteilt die
Tat den Verursacher selber zum Tod - und zwar durch ‘Suizid’ (das heisst, er muss
sich selber richten und als Sühne das Urteil selber vollstrecken ...)! Bildlich ge-
sprochen sollte sich jeder - vor einer Tat gegen einen Mitmenschen - vorstellen,
er gehe auf einen grossen Spiegel zu - um sich zu fragen, ob er die beabsichtigte
Handlung u. resultierende Tat auch gegen sich selber richten würde ...?!